Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterhält den Schiedsgerichtshof (SGH), der verbindliche Entscheidungen in Streitigkeiten zwischen Unternehmen trifft. Ein Schiedsspruch ist einem Gerichtsurteil rechtlich gleichgestellt, das Verfahren wird jedoch vertraulich behandelt. Die Verfahrensordnung des SGH legt den Schwerpunkt auf eine zügige Abwicklung, kalkulierbare Kosten und ein vollständig digitales Verfahren.
Der SGH steht Unternehmen jeder Größe offen und behandelt sowohl nationale als auch internationale Streitigkeiten. Das Verfahren kann direkt über die Website des Schiedsgerichtshofs eingeleitet werden. Der SGH bündelt die Schiedstätigkeit der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland und hat seine gesetzliche Grundlage im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG).
Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit beim SGH
Flexibilität: Die Parteien gestalten das Verfahren aktiv mit. Sie wählen die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schiedsort, den Ort der Verhandlungen und das anwendbare Recht. Bei Streitwerten bis zu 250.000 Euro entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern gebildet.
Vertraulichkeit: Das Verfahren ist nicht öffentlich. Sensible Geschäftsinformationen bleiben geschützt und der Streitfall wird nicht öffentlich bekannt gemacht.
Schnelligkeit: Klare Fristen und schlanke Verfahrensabläufe, die sich an internationalen Standards orientieren, ermöglichen in der Regel eine Entscheidung innerhalb von zwölf Monaten. Für dringende Fälle steht ein beschleunigtes Verfahren (Fast-Track) zur Verfügung, bei dem der Schiedsspruch innerhalb von etwa sechs Monaten ergeht.
Planbare Kosten: Verbindliche Gebührentabellen und festgelegte Grenzen für die Erstattung von Auslagen sorgen für Kostentransparenz. Da es keine mehreren Rechtsmittelinstanzen gibt, entfallen auch die damit verbundenen Kosten.
Internationale Vollstreckbarkeit: Dank des New Yorker Übereinkommens von 1958 können Schiedssprüche in 172 Ländern vollstreckt werden. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber staatlichen Gerichtsentscheidungen.
Qualitätssicherung: Die juristischen Berater des SGH können das Verfahren begleiten und formale Anpassungen des Schiedsspruchs vorschlagen, um dessen Qualität und Vollstreckbarkeit zu stärken. Dabei bleibt die Unabhängigkeit des Schiedsgerichts stets gewahrt. So verbindet der SGH die Verlässlichkeit einer öffentlich-rechtlichen Institution mit der Flexibilität einer modernen Schiedsinstitution.
100 % digitales Verfahren: Vom Antrag bis zum endgültigen Schiedsspruch wird das gesamte Verfahren über eine sichere Plattform zur Fallverwaltung abgewickelt. Schriftsätze werden online eingereicht, jeder Verfahrensschritt wird dokumentiert und Anhörungen finden in der Regel per Videokonferenz statt. So lassen sich nationale und internationale Streitigkeiten beilegen, ohne dass die Parteien persönlich anreisen müssen.
Unterstützung durch IHKs und AHKs: Der SGH arbeitet mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie mit den Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) zusammen, die an mehr als 150 Standorten in 93 Ländern vertreten sind.
Für welche Unternehmen eignet sich die Schiedsgerichtsbarkeit des SGH?
- Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- oder Bau- und Dienstleistungsverträgen, sowohl in Deutschland als auch im Ausland, können die Schiedsgerichtsbarkeit des SGH in Betracht ziehen. Sie eignet sich insbesondere für:
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie große Industrieunternehmen
- International tätige Unternehmen und Joint Ventures
- Großvolumige und projektbezogene Verträge, beispielsweise im Anlagenbau, im Infrastrukturbereich und in der IT
- Unternehmen mit komplexen technischen oder wirtschaftlichen Fragestellungen
- Technologie- und Innovationsunternehmen, die vertrauliche Informationen und Know-how schützen möchten
Schiedsklausel: Vertragliche Regelung von Anfang an
Die AHK Brasilien | Rio de Janeiro empfiehlt, die Schiedsklausel bereits bei der Vertragsgestaltung aufzunehmen.
„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf ihn beziehen, einschließlich Streitigkeiten über seine Gültigkeit, werden endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichtshofs der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) entschieden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.“
Weitere Varianten der Schiedsklausel sowie die offizielle deutsche Fassung finden Sie im Dokument mit den Musterklauseln des SGH: SGH Model Clauses 10-2024.
„Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher über seine Gültigkeit, werden endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichtshofs der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) entschieden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.“
Die Möglichkeiten zur Anpassung dieser Klausel sowie eine offizielle deutsche Fassung finden Sie auf der Website der SGH: SGH Model Clauses 10-2024
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Neben der Schiedsgerichtsbarkeit gibt es weitere alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution, ADR), die Unternehmen je nach den Besonderheiten des jeweiligen Falls unterschiedliche Möglichkeiten zur Lösung von Handelsstreitigkeiten bieten.
Weitere Informationen zu den Schiedsverfahren des SGH, einschließlich des Kostenrechners und des Conflict Navigators, einem Orientierungstool zur Streitbeilegung, finden Sie auf der offiziellen Website der Institution.
Weitere Informationen
Weitere Einzelheiten zu den Schiedsverfahren der SGH, darunter ein Kostenrechner und der „Streitfall-Navigator“, finden Sie unter: https://arbitration-court.org/
Beachten Sie bitte auch die verfügbaren zusätzlichen Dienste zur alternativen Streitbeilegung (ADR).